Allgemeine Geschäftsbedingungen – Personalvermittlung
- 1 Allgemeines
(i) ZarMed verpflichtet sich jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen
(ii) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von ZarMed erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils
(iii) ZarMed sichert die vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages erhaltenen Daten und Informationen zu
(iiii) Bewerber Exposés, die der Auftraggeber von ZarMed erhält, bleiben Eigentum von ZarMed. Jedes Bewerber Exposé ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an ZarMed zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt
- 2 Honorar
(i) Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder durch eine mit ihm verbundene Person und von ZarMed vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist
(ii) Alle nachgenannten Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- 2.1 Sonderleistungen und Nebenkosten
Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt
- 3 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne Abzug fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben
- 4 Kündigung
Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden
- 5 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Maklervertrag §§ 652 ff. BGB.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Berlin
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