YES YOU CAN!

YES YOU CAN!

01/2025 YES YOU CAN! – Auch in diesem Jahr kümmert sich die ZarMed um Ihren Erfolg und dessen Ihres Arbeitgebers. Alles lebende Beispiele die mit uns Hand in Hand durch gute und herausfordernde Zeiten gegangen sind. Von Ukraine bis Kasachstan, von medizinischen Fachangestellten bis Arzt.

Weihnachtsfeier 12/24

Weihnachtsfeier 12/24

12/2024 …manchmal sind die dunklen Wintertage die schönsten.

Weihnachtsfeier 12-2024 - Bild 2

Dieses Mal der Besuch am Schloss Charlottenburg.

Unsere Weihnachtsfeier im regen Austausch unter den Kandidaten zu Erfahrungen, Knüpfen von Bekanntschaften und das Jahr ausklingen lassen.

Die legendäre Sommerparty in Berlin

Die legendäre Sommerparty in Berlin

Die legendäre Sommerparty in Berlin

Die legendäre Sommerparty in Berlin

07/2024 Die legendäre Sommerparty in Berlin, die auf unserem Grillschiff mit einem bunt durchmischten Team und tollen Persönlichkeiten! International und topqualifiziert einen ganzen Tag lang auf der Spree mit abgestimmtem Programm und regen Diskussionen über Berufseinstieg in Deutschland, Bürokratie und erfolgreiche Integration!

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Als Mitglied der IHK ist die ZarMed bestens über die Gesetzgebungen im internationalen Personalmanagement informiert. Hierzu zählt auch das neu erlassene Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Vielen Dank an den Direktor der Ausländerbehörde Berlin, Engelhard Mazanke für den informativen Vortrag.

 

Im Folgenden sind die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

 

„Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, öffnen sich neue Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.

Die wichtigsten Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Überblick:

Fachkräftebegriff: Als Fachkraft gelten einheitlich Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Hochschulabsolventen.

Anerkennung der Qualifikation: Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation zwingend erforderlich, um in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Ausnahme: IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Das Verwaltungsverfahren zum Erteilen eines Visums (inkl. Anerkennungsverfahren) kann durch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren verkürzt werden.

Wegfall der Vorrangprüfung: Bei Fachkräften mit Berufsausbildung entfällt die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe. Kann die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation vorweisen, entfällt die Vorrangprüfung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein Bewerber aus Deutschland, EU/EFTA oder einem Drittstaat mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang zur Verfügung steht.

Hinweis: Beim Zugang zur Berufsausbildung bleibt die Vorrangprüfung bestehen!

Beschäftigung in verwandten Berufen: Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Eine Beschäftigung in sogenannten verwandten Berufen ist also möglich.

Einreise zur Arbeitsplatzsuche: Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Voraussetzung hierfür sind Deutschkenntnisse mindestens im Sprachniveau B1 und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Einreise zur Ausbildungsplatzsuche: Auch die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche wird unter bestimmten Voraussetzungen befristet auf sechs Monate ermöglicht.

Einreise für Qualifizierungsmaßnahmen: Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert.“

IHK Berlin